Aus Auberginen können viele leckere und interessante Gerichte zubereitet werden. Dieses Gemüse wird über offenem Feuer in einer Pfanne gebraten, in Folie gebacken und in einem Topf gekocht. Generell gibt es viele Kochrezepte. Aber es gibt nicht so viele Möglichkeiten, Auberginen für diejenigen zu machen, die zum Beispiel das orthodoxe Fasten beobachten oder Vegetarier sind. Versuchen wir, die Lücke zu füllen.
Es ist notwendig
- - Aubergine - 1 Stk.;
- - frische Tomaten kleiner Größe - 2 Stück;
- - Knoblauch - 2 Nelken;
- - Pflanzenöl - 1 TL;
- - Grün nach Geschmack;
- - Gewürze nach Geschmack.
Anleitung
Schritt 1
Wenn Sie also ein orthodoxes Fasten beobachten, Vegetarier sind oder einfach nur Ihre Figur sorgfältig beobachten, dann wird dieses Auberginenrezept Ihrem Geschmack entsprechen. Fangen wir an zu kochen.
Schritt 2
Die Auberginen gut waschen, die „Schwänze“auf beiden Seiten abschneiden und in möglichst dünne Scheiben schneiden. Tomaten waschen, ungenießbare Teile entfernen und in dünne Scheiben schneiden.
Schritt 3
Pflanzenöl in eine vorgeheizte Pfanne geben und Gemüse darin anbraten. Es ist notwendig, dass die Auberginen und Tomaten gut gebräunt, aber nicht verbrannt sind. Wenn Sie keine nach der Frittiermethode zubereiteten Speisen essen, backen Sie das Gemüse im Ofen. Erhitzen Sie es dazu auf 180 Grad und legen Sie dort gehackte Tomaten und Auberginen, die zuvor mit Pflanzenöl gefettet wurden. Es verleiht dem Gemüse einen schönen Geschmack. Die Garzeit beträgt 10-15 Minuten, aber es ist besser, sich auf das Aussehen von Gemüse zu konzentrieren. Sie sollten golden werden.
Schritt 4
Die gebratenen oder gebackenen Auberginen in einer Schicht auf einen großen, flachen Teller geben. Für jeden Kreis aus violettem Gemüse einen Tomatenkreis platzieren. Den durch eine Presse gepressten Knoblauch darauf verteilen. Alles mit gehackten Kräutern und Salz nach Geschmack bestreuen. Den Deckel auf die Auberginenform legen und mindestens 60 Minuten kalt stellen. Das Gericht ist fertig. Dieses Gemüse passt gut zu Kartoffeln und anderen Beilagen.