Im August 2014 beschloss Russland, ein Importembargo gegen bestimmte Produkte aus den Ländern zu verhängen, die zuvor wegen der Lage in der Ukraine die Sanktionen gegen Moskau verschärft hatten. Der Import von Gemüse, Fleisch, Meeresfrüchten, Wurst, Milchprodukten, Nüssen und Früchten aus Australien, Norwegen, den Vereinigten Staaten und der Europäischen Union ist verboten. Ein gastronomisches Defizit in Russland wird jedoch nicht vorhergesagt.
Garnele
Fast alle Garnelensorten wurden verboten. Aber es gibt eine angenehme Ausnahme - Garnelen in Salzlake mit Gewürzen, die in einer luftdichten Verpackung geliefert werden. Vor dem Hintergrund, dass andere Arten dieser Meeresfrüchte verboten sind, sind die Nachrichten ziemlich gut.
Olivenöl und Oliven
Weder Öl noch Dosenoliven fielen unter das Embargo. So werden russische Feinschmecker nicht ohne griechischen Salat und Dressings auf Olivenölbasis bleiben.
Käse und Milchprodukte
Die größten "Kampfverluste" erwarten Kenner von Käse, den ausländische Verkäufer nicht mehr nach Russland liefern können. Nur Mozzarella, und dann eingefroren, war nicht verboten. Beliebter italienischer Käse in dieser Form fiel laut Zollvorschriften in die Kategorie "Sonstige Lebensmittel". Daher gilt das Embargo nicht für ihn. Mozzarella haben sie aber schon in heimischen Molkereien gelernt - das ist natürlich kein "Mozzarella di bufala", aber für Pizza durchaus geeignet.
Inzwischen gibt es gute Nachrichten: Viele Filialisten konnten beachtliche Lagerbestände an Käse herstellen, die für ein halbes oder ein Jahr Umsatz reichen sollten.
Auch andere Milchprodukte wurden verboten. Russen werden keine finnische Butter, keinen deutschen Pudding und keinen Joghurt in den Regalen sehen.
Sardinen und Sprotten
Die legendären Rigaer Sprotten werden nicht von den russischen Theken verschwinden, da nur frischer und gefrorener Fisch sanktioniert wurde. Sprotten sind Konserven. Sardinen und Sardellen gehen auch nirgendwo hin.
Konfitüren, Marmelade und Konfitüre
Das Embargo für die Einfuhr von frischem Obst gilt nicht für die Einfuhr von daraus hergestellten Produkten. Folglich werden Konserven, Konfitüren und Marmeladen in den Regalen bleiben, sowohl in Europa als auch in Amerika.
Schokolade
Trotz des Verbots von Milchprodukten wurden Schokolade und Schokoladenprodukte nicht sanktioniert. Tatsache ist, dass alle Schokoladenprodukte zur Kategorie "Kakaoprodukte" gehören und der Import nach Russland nicht verboten ist.
Sonnenblumenkerne und Erdnüsse
Die Sanktionen betrafen die Nüsse, aber nicht die Erdnüsse. Es stimmt, wir sprechen nur von ungeschälten Erdnüssen. Samen bleiben auch in den Regalen der Geschäfte.
Alkohol und Babynahrung
Alkohol, einschließlich Wein, und Babynahrung fielen nicht unter das vollständige Lieferverbot. Außerdem sind Süßwaren, Säfte und Konserven noch nicht verboten. Zu beachten ist, dass Schweizer Produkte, einschliesslich Käse, nicht auf der schwarzen Liste stehen. Auch galten die Sanktionen nicht für Produkte aus Japan.
Es ist erwähnenswert, dass das Embargo ein Jahr dauert. Die russische Regierung behält sich das Recht vor, ihre Bedingungen nach unten zu ändern, jedoch nur, wenn ausländische Staaten ihre Politik gegenüber Moskau ändern.